Internationale Liga für Menschenrechte protestiert gegen gewaltsame Übergriffe der Polizei und Basiji-Milizen auf demonstrierende Menschen im Iran

Nach der Präsidentschaftswahl in der Islamischen Republik am 12. Juni 2009 und der Bekanntgabe der Wahlergebnisse werfen die Menschen dem Regime der Islamischen Republik Iran Wahlbetrug vor. Es kam in Teheran und in anderen Großstädten zu heftigen Protesten und blutigen Auseinandersetzungen. Nach Angaben der iranischen Behörden sind 170 Menschen festgenommen worden. Genaue Zahlen kennt bisher niemand. Auch die Zahl der von der Regierung bestätigten Toten ist nach inoffiziellen Berichten weit höher.

Der heftige Protest der jungen Menschen im Iran, den die Machthaber versuchen brutal niederzuschlagen, geht weiter. Die Teheraner Polizei setzt Schlagstöcke und Tränengas gegen die Demonstranten ein. Unterstützt wird die Polizei dabei von Geheimdienstlern in Zivil und den Basidsch-Milizen, die von Motorrädern aus mit Schlagstöcken auf Demonstranten einschlagen. Die Menschen rufen wieder und wieder „Die Wahl ist annulliert“, „Ahmadinedschad ist ein Diktator“, „Wo ist meine Stimme“, „Nieder mit dem Regime der Demagogen“, „Nieder mit der Diktatur“.

Präsidentschaftswahlen in der Islamischen Republik Iran sind generell nicht demokratisch. Politisch Andersdenkende, Frauen, Andersgläubige sind grundsätzlich als Kandidaten ausgeschlossen Der Wächterrat1 hatte vorab nur vier von mehr als 475 Kandidaten für die diesjährige Präsidentschaftswahlen bestätigt. Diese bestätigten Kandidaten gehören alle zu den hochrangigen Machthabern, zu Spitzenvertretern der politischen Klasse und waren als einzige zur Wahl zugelassen – ein Prozedere, das der Verfassung der Islamischen Republik Iran entspricht. (weiterlesen)

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EU UND DEUTSCHLAND MÜSSEN VERANTWORTUNG ÜBERNEHMEN

Liga: Für eine friedliche Lösung der kurdischen Frage in der Türkei müssen sich alle beteiligten Seiten bewegen

Interview mit ROLF GÖSSNER in kurdischer Tageszeitung:

Rechtsanwalt Dr. Rolf Gössner, Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte, fordert die Europäische Union (EU) dazu auf, sich im Zuge der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei endlich aktiv für die Lösung der kurdischen Frage einzusetzen; dabei trage vor allem auch die Bundesrepublik besondere Verantwortung: Mit ihrem hohen Anteil türkischer und kurdischer Bewohner sei sie gefordert, endlich politische Initiativen zu ergreifen und den offenen und kritischen Dialog mit der kurdischen Seite auf EU-Ebene und hierzulande zu fördern - “und zwar ohne Stigmatisierung, Kriminalisierung, Ausgrenzung und Berührungsängste, wie wir sie leider immer noch erleben”.

Rolf Gössner beantwortet in einem Interview der kurdischen Tageszeigung YENI ÖZGÜR POLITIKA vom Wochenende Fragen nach den Voraussetzungen einer Friedenslösung in der Türkei. Er unterstreicht, dass es hierfür eines mehrheitsfähigen politischen Willens bedürfe und dass sich alle beteiligten Seiten - der türkische Staat und die türkische Zivilgesellschaft sowie die kurdische Seite und die PKK - bewegen müssten, um einen ernsthaften Dialog in Gang zu setzen. Zu den Voraussetzungen gehören nach seiner Auffassung ein “Ende aller militärischen Operationen, ein Ende der Kriminalisierung von Kurden und ihrer Organisationen sowie die Auflösung des Dorfschützersystems”. Alle an dem Konflikt Beteiligten müssten erkennen, dass dieses Problem letztlich nicht militärisch zu lösen sei und dass militärische Operationen alle Bemühungen konterkarierten, die kurdische Frage im Verhandlungswege ernsthaft und mit friedlichen Mitteln zu lösen.

Die Internationale Liga für Menschenrechte hält die kurdische Frage, überhaupt die Minderheitenfrage sowie die Menschenrechtsfrage für die Schlüsselfragen eines EU-Beitritts der Türkei. Dabei gehe es, so Gössner, nicht zuletzt um eine gesamteuropäische Aufgabe. An dem Dialog, für den es gegenwärtig wieder Hoffnung gebe, müssten auch Repräsentanten der betroffenen Minderheiten beteiligt werden, wenn man eine ernsthafte demokratische Lösung finden wolle.

Die Internationale Liga für Menschenrechte sieht in einem tragfähigen Amnestie-Angebot für die direkt und indirekt Beteiligten an den kriegerischen Auseinandersetzungen eine wesentliche Bedingung für eine Friedenslösung in der Türkei - ebenso in Wiedereingliederungshilfen für (ehemalige) Kämpfer sowie Mitglieder der PKK. Darüber hinaus müsse die Entlassung und Rehabilitierung politischer Gefangener auf der Agenda eines jeden Dialogs stehen sowie die Aufklärung aller extralegalen Akte des “Verschwindenlassens” und Tötens von Menschen in der Türkei. Um eine offensive Auseinandersetzung mit dem türkisch-kurdischen Konflikt und seinen Folgen zu erzielen sowie die Aufarbeitung der von beiden Seiten begangenen Verbrechen sei an die Einrichtung einer Wahrheits- und Gerechtigkeitskommission nach dem Vorbild Südafrikas zu denken.
http://www.yeniozgurpolitika.org/?bolum=haber&hid=47273

Abdruck der vorstehenden Erklärung ist frei (s. auch Original der Presseerklärung als pdf im Anhang).
Nachdruck des gesamten Interviews (siehe pdf-Anlage 2 auf deutsch, pdf 3 auf türkisch), auch im Internet, nur mit Genehmigung.

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GRUNDRECHTE-REPORT 2009 heute in Karlsruhe vorgestellt

Ex-Bundesverfassungsrichter mahnt sorgsameren Umgang mit Grundrechten an

Hassemer lobt zum 60-jährigen Verfassungsjubiläum gestiegenes Bewusstsein für Datenschutz /

Striktes Verbot der Verwertung von Folter-Aussagen gefordert

Der frühere Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Winfried Hassemer, hat zu einem sorgsameren Umgang mit den Grundrechten aufgerufen. “Wir beobachten in Gesetzgebung und Verwaltung einen allgemeinen Trend hin zu mehr Sicherheit und Prävention, der häufig zu Lasten der klassischen bürgerlichen Freiheiten geht”, sagte Hassemer anlässlich der Vorstellung des Grundrechte-Reports 2009 am Montag in Karlsruhe. Als Beispiel nannte er die zunehmende Beschränkung der Demonstrationsfreiheit durch immer strengere Versammlungsgesetze.

Kurz vor dem 60. Jubiläum des Grundgesetzes am 23.5.2009 zog Hassemer ein kritisches, aber auch positives Fazit der deutschen Verfassungswirklichkeit. “Insbesondere im Bereich des Datenschutzes erleben wir, dass ein schon fast tot geglaubtes Grundrecht neu an Bedeutung gewinnt, weil die Bürger durch die Überwachungsskandale in großen Unternehmen aufgeschreckt werden”, sagte der ehemalige Bundesverfassungsrichter, der von 1991 bis 1996 auch hessischer Datenschutzbeauftragter war.

Klar wandte der emeritierte Professor für Strafrecht der Universität Frankfurt sich gegen Tendenzen, zum Zweck der Verfolgung oder Verhütung von Terroranschlägen das Folterverbot des Grundgesetzes aufzuweichen. “Vor vergifteten Beweismitteln dürfen wir nicht die Augen verschließen. Wenn es belastbare Anzeichen gibt, dass Zeu-genaussagen in ausländischen Gefängnissen unter Folter erzwungen wurden, dann muss ihre Verwendung sowohl deutsche Behörden als auch Gerichten strikt verboten sein.”

Für die Herausgeber des Grundrechte-Reports kritisierte Till Müller-Heidelberg, ehemaliger Bundesvorsitzender der Humanistischen Union, einen abnehmenden Respekt der Politik gegenüber dem Grundgesetz. Als Beispiel nannte er die im vergangenen Jahr durch das Bundesverfassungsgericht verworfene Online-Durchsuchung: “In das neue BKA-Gesetz wurde die Erlaubnis dazu dann gleich wieder hineingeschrieben, zusammen mit einem Bündel von fragwürdigen Eingriffsermächtigungen — vom Belauschen von Berufsgeheimnisträgern bis zur schon tot geglaubten Rasterfahndung”, sagte Müller-Heidelberg. Ebenso rügte er die Rechtsblindheit von Ermittlungsbehör-den und sogar Gerichten, die immer wieder gegen die gefestigte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts etwa zur Unverletzlichkeit der Wohnung nach Artikel 13 Grundgesetz verstießen.

Auch Betroffene kamen zu Wort. So schilderte ein Totalverweigerer “erzieherische Maßnahmen” der Bundeswehr, die darauf hinausgelaufen seien, seine Gewissensentscheidung gegen die Wehrpflicht zu brechen. Der Anmelder einer Demonstration in Karlsruhe berichtete, wie er zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, weil Teilnehmer sich an vergleichsweise marginale Auflagen nicht gehalten hatten: Die Ordner seien der Polizei 15 Minuten zu spät vorge-stellt worden, manche Teilnehmer “zu ähnlich gekleidet” gewesen.

Der im Fischer Taschenbuch Verlag verlegte, 1997 erstmals erschienene “Grundrechte-Report” versteht sich als “alternativer Verfassungsschutzbericht”. Neun Bürger- und Menschenrechtsorganisationen dokumentieren darin jährlich den Umgang mit dem Grundgesetz.

Grundrechte-Report 2009 - Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland; Herausgeber:

T. Müller-Heidelberg, U. Finckh, E. Steven, M. Assall, M. Pelzer, A. Würdinger, M. Kutscha, R. Gössner und U. Engelfried.

Grundrechte-Report 2009. Herausgegeben von:

Humanistische Union . Gustav Heinemann-Initiative . Komitee für Grundrechte und Demokratie . Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen . PRO ASYL . Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein . Vereinigung demokratischer Juristinnen und Juristen . Internationale Liga für Menschenrechte . Neue Richtervereinigung

Preis € 9,95; 256 Seiten; ISBN 978-3-596-18373-9; Fischer Taschenbuch Verlag; Juni 2009. Ab sofort im Handel.

Rezensionsexemplare ausschließlich zu Pressezwecken können über den Fischer Taschenbuch Verlag bestellt werden (heidi.borhau@fischerverlage.de).

Grundrechte-Report 2009
c/o Humanistische Union

Greifswalderstr. 10
10405 Berlin
E-Mail: info@humanistische-union.de
Tel: 030 / 20 45 02 56

Fischer Taschenbuch Verlag
Frankfurt am Main
Hedderichstr. 114
60596 Frankfurt am Main
Internet: www.grundrechte-report.de

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Bassem Ibrahim Abu Rahmeh (Popular Committee of Bil’in) auf Freitagsdemonstration gegen die Mauer getötet

Am Freitag, 17. April 2009, wurde das Mitglied des Popular Committee of Bil’in (Bürgerkomitee von Bil’in), Bassem Ibrahim Abu Rahmeh (29 Jahre) auf der wöchentlichen gewaltfreien Freitagsdemonstration gegen die Mauer von der israelischen Armee umgebracht. An der Demonstration waren außer den Bewohnern des Dorfes Bil’in die israelischen Anarchisten gegen die Mauer sowie belgische Aktivisten gegen die Besatzung beteiligt. Bassem Ibrahim Abu Rahmeh wurde aus kurzer Entfernung von einem 40 mm Tränengasgeschoss, das mit Hochgeschwindigkeit aus kurzer Entfernung auf ihn abgefeuert wurde, im Brustkorb getroffen und war sofort tot.
Das Dorf Bil’in demonstriert seit Februar 2005 an jedem Freitag gewaltfrei gemeinsam mit Israelis und internationalen Unterstützern gegen die Trennmauer, die 60% seines Ackerlands und seiner Olivenhaine von ihm abtrennt.
Die Internationale Liga für Menschenrechte verlieh dem Popular Committee von Bil’in und den Israeli Anarchists Against the Wall (Israelische Anarchisten gegen die Mauer) erst im vergangenen Dezember die Carl-von-Ossietzky-Medaille in Auszeichnung der Zivilcourage beider Friedensgruppen und ihres herausragenden Einsatzes für die Menschenrechte beim gemeinsamen Gewalt-freien Widerstand gegen die Trennmauer und die israelische Besatzung.
In Trauer und Zorn klagt die Liga die Regierung Israels wegen dieses Verbrechens an.
Zugleich beschuldigt die Liga die Regierungen der EU und namentlich auch die bundesdeutsche Regierung, die bis zum heutigen Tag stillschweigend hingenommen haben, dass palästinensisches Land durch den Mauerbau vom israelischen Staat illegal annektiert und dass Israel auf den gewaltfreien Widerstand mit Selbstjustiz, Mord und Übergriffen auf Leben und Eigentum der Palästinenser im besetzten Gebiet reagiert.
Israel und seine ”Freunde” stehen nicht über geltendem Völkerrecht!

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Presseerklärung zum 4. Todestag Oury Jallohs

Die Internationale Liga für Menschenrechte fordert eine umfassende Aufklärung der Umstände, die zum Verbrennungstod von Oury Jalloh im Polizeigewahrsam führten.

Vor genau vier Jahren, am 7. Jan. 2005, verbrannte der aus Sierra Leone stammende und in der Bundesrepublik Schutz und Asyl suchende Oury Jalloh in Zelle Nr. 5 des Polizeireviers Dessau. Am 8. Dez. 2008 wurden die angeklagten Polizeibeamten frei gesprochen. Wie der Vorsitzende Richter Manfred Steinhoff es ausdrückte, war der Prozess „schlicht und ergreifend gescheitert“.

Der lange Zeit verschleppte Strafprozess gegen die beiden Polizisten wurde erst nach massivem Druck der schwarzen Community und der Initiative Im Gedenken an Oury Jalloh möglich. In dem 22 Monate dauernden Prozess mit 60 Verhandlungstagen ging es allerdings keineswegs primär um die Aufklärung der Umstände, die zum Tod von Oury Jalloh geführt hatten. Im Mittelpunkt stand vielmehr die Rekonstruktion der letzten Minuten und Sekunden unmittelbar davor. Deshalb ging es letztlich nur noch um die Frage, ob die Angeklagten möglicherweise fahrlässig gehandelt bzw. sich der unterlassenen Hilfeleistung schuldig gemacht hatten (oder nicht).

Das Gericht hatte sich, der Anklage folgend, von Anbeginn auf Selbsttötung festgelegt. Oury Jalloh, so die unwahrscheinliche und im Prozess nicht bewiesene These, habe die feuerfeste Matratze selbst angezündet - obwohl er auf dieser von den Polizisten an Händen und Füßen fixiert worden war. Die systematische Untersuchung der Möglichkeit eines Fremdverschuldens am Tod Oury Jalloh war damit frühzeitig verbaut, wenn nicht sogar von vorneherein ausgeschlossen.

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Presseerklärung zur Lage in Gaza

Die Internationale Liga für Menschenrechte verurteilt jegliche Anschläge auf Zivilisten – seien sie palästinensisch oder israelisch – und appelliert an beide Seiten, die Militärangriffe umgehend einzustellen.

Das massive Bombardement des israelischen Militärs im gesamten Gazastreifen muss umgehend gestoppt werden. Ebenso die unzähligen Raketen, die - zum Teil mit großer Reichweite – aus Gaza auf israelische Ortschaften abgeschossen werden.

Der Vorstand der Internationalen Liga für Menschenrechte stellt mit Entsetzen und großer Sorge fest:

Das gegenwärtige Blutbad ist die logische Konsequenz einer von Israel seit dem Wahlsieg der Hamas am 29. Januar 2006 praktizierten und mit Billigung der Regierung der Vereinigten Staaten sowie der Europäischen Union fortwährend verschärften Politik der Selbstjustiz und Gewalt im Gazastreifen. Die offenkundigen und inzwischen von Vertretern der israelischen Regierung vor aller Welt öffentlich verkündeten  Ziele sind:

Härteste Kollektivstrafen gegen Mitglieder und Anhänger von Hamas sowie Sturz der von der Hamas gestellten Regierung. Das Internationale Recht verbietet beides: Sowohl Kollektivstrafen als auch die Einflussnahme auf die politische Selbstbestimmung eines anderen Landes.

Hamas hatte vor Ablauf der mit Israel vereinbarten Waffenruhe am 19. Dezember d. J. erklärt, dass eine bedingungslose Verlängerung angesichts einer bereits 18 Monate währenden und zunehmend verschärften Blockade des Gazastreifens durch Israel nicht möglich sei. Noch am 16. Dezember bot allerdings Ismail Haniye Verhandlungen über die Bedingungen für die Neuvereinbarung eines Waffenstillstands an. Dieses Angebot wurde von der Regierung Israels, aber auch von den Mitgliedern des Nahost-Quartetts ignoriert.

Vor diesem Hintergrund kritisiert die Liga die öffentliche Erklärung von Bundeskanzlerin Angela Merkel, in der sie - in Übereinstimmung mit dem israelischen Premierminister Ehud Olmert - die Verantwortung für die Entwicklung in der Region „eindeutig und ausschließlich“ der Hamas zuschreibt.

Diese einseitige Sicht auf die Wirkungszusammenhänge in Nahost, die letztlich das Bombardement auf Gaza legitimiert, ist nicht nur längst widerlegt. Sie bestärkt zudem das israelische Militär und die israelische Regierung, weiterhin Kriegsverbrechen in Gaza zu begehen und Staatsterror gegenüber der Zivilbevölkerung des Gazastreifens auszuüben. Eine solche Politik der doppelten Standards ist inakzeptabel und mit jeglichem Verständnis von Rechtsstaatlichkeit und völkerrechtskonformen Beziehungen zwischen Staaten unvereinbar.

Die Bundesregierung trägt hier eine klare Mitverantwortung, wenn sie einseitig der Logik der israelischen Regierung folgt, die für das völkerrechtswidrige Ziel, die Hamas-Regierung zu stürzen, Opfer und Schäden in Gaza und in der Folge weitere Opfer unter der israelischen Zivilbevölkerung in Kauf nimmt - und damit auch die weitere Destabilisierung der gesamten Region.

Das bekundete politische Ziel der Bundeskanzlerin, „alles“ zu tun, „um zivile Opfer zu vermeiden“, kann nicht erreicht werden und ist heuchlerisch, wenn Israel zugleich darin bestärkt wird, Verhandlungen mit Hamas auszuschlagen und weiterhin auf militärische Überlegenheit und militärische „Lösungen“ zu setzen.

Die Internationale Liga für Menschenrechte fordert deshalb die Bundesregierung im Interesse eines sofortigen Waffenstillstands auf, jetzt auf die israelische Regierung politischen Druck auszuüben. Andernfalls machen sich Kanzlerin und Bundesregierung schuldig, selbst an der Gewaltspirale mitzudrehen.

VERHANDELN UND NICHT SCHIEßEN IST UND BLEIBT UNSERE MAXIME!

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