Vorratsdatenspeicherung: Bedrohung von freier Kommunikation - morgen: Verhandlung vor Bundesverfassungsgericht

Bundesverfassungsgericht verhandelt morgen über Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung - die größte Massenbeschwerde in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte

Endlich ist es so weit: Am morgigen Dienstag, 15.12. 2009, verhandelt das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsbeschwerden gegen die umstrittene verdachtsunabhängige Vorratsspeicherung von Telekommunikationsverbindungs- und Standortdaten. Fast 35.000 Menschen - darunter auch die heutige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger - legten dagegen Anfang 2008 Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht ein.

Der Bremer Rechtsanwalt Rolf Gössner, Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte, ist einer der Erstbeschwerdeführer. Anlässlich der Mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht, an der er teilnehmen wird, erklärt er heute in Bremen:

“Seit Anfang 2008 werden sämtliche Telekommunikations- und Standortdaten, also Telefon-, Handy-, Email- und Internetverbindungsdaten, zwangsweise sechs Monate lang auf Vorrat gespeichert — ohne Verdacht und Anlass, nur um sie bei Bedarf zweckentfremdet zur Strafverfolgung verwenden zu können. Mit Hilfe dieses riesigen Datenreservoirs praktisch über die gesamte Bevölkerung können Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden. Wie schnell dies passieren kann, zeigen die Missbrauchsfälle bei der Telekom, die diese Daten, quasi als Hilfspolizei des Staates, vorrätig halten muss. Auch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation, auf persönliche Interessen und die Lebenssituation der Kommunizierenden werden möglich. Insgesamt eine Bedrohung von freier Kommunikation und Privatheit, aber auch von Berufsgeheimnissen und Pressefreiheit - weshalb fast 35.000 Menschen eine Sammelbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht haben; es ist die größte Massenbeschwerde in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte.”

Die Vorratsdatenspeicherung könne besonders für Berufsgeheimnisträger wie Rechtsanwälte, Ärzte oder Journalisten zum Problem werden, so Rolf Gössner, der selbst in allen seinen beruflichen und ehrenamtlichen Tätigkeitsfeldern als Anwalt, Publizist und Bürgerrechtler von der Vorratsdatenspeicherung betroffen ist. Denn unter den Bedingungen der Vorratsdatenspeicherung sind Berufsgeheimnisse wie der Informantenschutz oder das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandanten kaum noch zu gewährleisten. Auch das Beratungsgeheimnis, die unkontrollierte Arbeit und prinzipiell ausforschungsfreie Sphäre von Nichtregierungsorganisationen wie der Internationalen Liga für Menschenrechte sind fährdet.

Im Eilverfahren konnten die Erstbeschwerdeführer bereits einen ersten Teilsieg erringen: Das Bundesverfassungsgericht hat mit mehreren einstweiligen Anordnungen seit dem 11. 03.2008 Auskünfte über die auf Vorrat gespeicherten Telekommunikationsdaten an staatliche Sicherheitsbehörden erheblich eingeschränkt. Das heißt: Die Vorratsdaten dürfen danach - anders als es das Gesetz erlaubt - nur noch zur Ermittlung und Aufklärung besonders schwerer Straftaten verwendet werden.

Die Internationale Liga für Menschenrechte erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass das Bundesverfassungsgericht in den vergangenen Jahren bereits eine ganze Reihe von so genannten Antiterror-Gesetzen und -Maßnahmen ganz oder teilweise für verfassungswidrig erklären musste. Das Gericht rügte dabei eindrücklich die besorgniserregende Tatsache, dass Regierungen und Parlamente in diesen Fällen unveräußerliche Grund- und Bürgerrechte, die Menschenwürde und den Kern privater Lebensgestaltung einer vermeintlichen Sicherheit geopfert haben. Dies zeige deutlich, so die Liga, dass das Verfassungsbewusstsein der politischen Klasse im Zuge des staatlichen Antiterrorkampfes erheblich gelitten habe.

Mündliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht über Verfassungsbeschwerden gegen Vorratsdatenspeicherung am Dienstag, 15. Dezember 2009, ab 10 Uhr

Pressekonferenz der Beschwerdeführer und des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung ebenfalls am 15.12.09, 8 Uhr. Ort: Großer Konferenzsaal des DGB, Karlsruhe, Ettlinger Str. 3a.

Bei dem Pressegespräch werden anwesend sein und Ihre Fragen beantworten:
die Erstbeschwerdeführer:
Prof. Dr. Christoph Gusy (Rechtswissenschaftler Uni Bielefeld)
RA Dr. Rolf Gössner (Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte),
Albrecht Ude (Journalist) vom Journalistenverein “Netzwerk Recherche”,
Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und
Heinz Raschdorf (Steuerberater).

Als Beschwerdeführerinnen ihrer Parteien:
Claudia Roth und Petra Pau.

Die Bevollmächtigten der Beschwerdeführer:
RA Meinhard Starostik, Burkhard Hirsch, Prof. Dr. Jens-Peter Schneider,
und als Sachverständiger Prof. Dr. Hans-Jörg Albrecht.

Unter http://verfassungsbeschwerde.vorratsdatenspeicherung.de finden Sie alle Originaldokumente (Schriftsätze der Beschwerdeführer, Schriftsätze der Bundesregierung, Stellungnahmen der Sachverständigen usw.).
Pressekonferenz und Live-Berichterstattung zur mündlichen Verhandlung im Internet: nähere Informationen dazu unter http://verfassungsbeschwerde.vorratsdatenspeicherung.de

UPDATE: Erweiterte Liveberichterstattung zur mündlichen Anhörung unter  http://www.netzpolitik.org/2009/ticker-muendliche-anhoerung-zur-vorratsdatenspeicherung/

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Pressemitteilung der Internationalen Liga für Menschenrechte zur Verleihung der Carl-von-Ossietzky-Medaille 2009

Sonntag, 13. Dezember, 2009
11:00bis13:00

Der Festakt zur Medaillenverleihung findet statt am

Sonntag, den 13. Dezember 2009 von 11:00 bis 13:00 Uhr
im Haus der Kulturen der Welt (HKW), John-Foster-Dulles-Allee 10, 10557 Berlin.
(Pressekonferenz am Samstag, den 12. Dezember um 10:00 Uhr ebenfalls im HKW)

Die Internationale Liga für Menschenrechte verleiht die Carl-von-Ossietzky-Medaille 2009 an

Kapitän Stefan Schmidt aus Lübeck und an Mouctar Bah aus Dessau.

Beide haben außerordentliche Zivilcourage bewiesen und einen besonderen Beitrag zur Verwirklichung der Menschenrechte in der Bundesrepublik Deutschland und in der Europäischen Union geleistet.

Mit der Ehrung von Mouctar Bah und Stefan Schmidt will die Internationale Liga für Menschenrechte auf zwei Probleme hinweisen, die von schmerzhafter Dringlichkeit sind:

Erstens auf das fortgesetzte Sterben von Flüchtlingen, besonders aus Afrika, vor den Toren Europas als Folge der Abschottungspolitik der EU.

Zweitens auf die zunehmende Tendenz in Deutschland, Rassismus und Ausgrenzung gesellschaftlich und institutionell zu dulden.

Mouctar Bah kämpft seit dem qualvollen Verbrennungstod seines Freundes Oury Jalloh im Gewahrsam des Dessauer Polizeireviers am 7.01.2005, trotz aller Widrigkeiten, für die Aufklärung der Todesumstände und dafür, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Er war rassistischen Beschimpfungen und körperlicher Gewalt ausgesetzt, die NPD griff ihn auf ihrer Webseite an. Von staatlichen und kommunalen Behörden wird er nach wie vor alles andere als bestärkt.
Stefan Schmidt rettete im Juni 2004 als Kapitän des deutschen Schiffes “Cap Anamur” 37 Menschen, die auf der Flucht nach Europa vor der italienischen Küste in Seenot geraten waren. Der Versuch der italienischen Staatsanwaltschaft, diese Rettungstat als “Beihilfe zur illegalen Einreise” zu kriminalisieren, scheiterte: Ein italienisches Gericht sprach ihn und seine Mitangeklagten nach dreijähriger Verfahrensdauer im Oktober 2009 frei.

Die Internationale Liga für Menschenrechte verleiht die Carl-von-Ossietzky-Medaille seit 1962.

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Lebensretter freigesprochen!

 Stellungnahme des Liga-Vorstands zum Urteil im Fall Cap Anamur vom 7. Okt. 2009

Stefan Schmidt, früherer Kapitän der ,Cap Anamur’, wurde heute zusammen mit dem Journalisten und ehemaligen Vorsitzenden des Hilfskomitees “Cap Anamur”, Elias Bierdel, und dem 1. Offizier des Schiffes, Vladimir Daschkewitsch, von einem Strafgericht in Agrigent/Sizilien freigesprochen. Die Angeklag-ten hatten im Juni 2004 insgesamt 37 Menschen gerettet, die als Flüchtlinge vor der italienischen Küste in Seenot geraten waren. Die italienische Staatsanwaltschaft hatte den drei Lebensrettern in einem skandalösen Strafverfahren deshalb “bandenmäßige Beihilfe zur illegalen Einreise in besonders schwerem Fall” vorgeworfen.

Der Vorstand der Internationalen Liga für Menschenrechte hat diese Freisprüche mit großer Erleichterung zur Kenntnis genommen. Für die Rettungstat zeichnet die Liga Kapitän Schmidt mit der Carl-von-Ossietzky-Medaille aus, die anlässlich des Internationalen Tages der Menschenrechte (10.12.) am 13.12.09 in Berlin im Haus der Kulturen der Welt verliehen wird. Zusammen mit Stefan Schmidt wird Mouctar Bah geehrt. Er hat sich intensiv für die Aufklärung der Umstände des qualvollen Verbrennungstodes seines Freundes Oury Jalloh im Dessauer Polizeirevier am 7.01.05 engagiert.

“Das Urteil des italienischen Gerichts ist eine schallende Ohrfeige für die italienischen Strafermittler und Ankläger. Wir fordern nun eine vollständige Rehabilitierung der Betroffenen!”, so die Präsidentin der In-ternationalen Liga für Menschenrechte, Prof. Fanny-Michaela Reisin. “Das Recht auf Flucht und Asyl ist ein elementares Menschenrecht.” Das seit Jahrhunderten überlieferte und bewährte Seerecht gebietet die Rettung von Menschen, die auf hoher See in Not geraten. Die Missachtung elementarer humanitärer Ge-bote und universeller Menschenrechte durch die italienische Staatsanwaltschaft ist das beklagenswerte Resultat der EU-Flüchtlingspolitik. Europa wird mehr und mehr zu einer Festung gegen Flüchtlinge und Migranten ausgebaut. Eine Kehrtwende ist jetzt überfällig.

Die Liga verzeichnet nach wie vor mit Besorgnis, dass Lebensrettung in Italien und in den Anrainerstat-ten des Mittelmeeres nicht mit Verdienstorden für Zivilcourage und Menschlichkeit, sondern mit Krimi-nalisierung und Strafverfahren quittiert wird. So ergeht es nach wie vor dem tunesischen Fischer, Abdel Zenzeri, der im August 2007 insgesamt 44 Flüchtlinge vor dem Ertrinken gerettet hatte. Dafür forderte die Staatsanwaltschaft im sizilianischen Agrigent — ähnlich wie im Verfahren gegen Stefan Schmidt und Elias Bierdel - dreieinhalb Jahre Haft und 440.000 Euro Geldstrafe. Das 11.000 Euro teure Boot wurde von den italienischen Ermittlungsbehörden als “Tatwerkzeug” beschlagnahmt. Der Fischer hat damit die Existenzgrundlage für sich und seine Familie verloren. Sein einziges Vergehen: Menschen vor dem Er-trinken gerettet zu haben. “Ein solch willkürliches Vorgehen ist nicht hinnehmbar”, erklärt die Liga-Präsidentin; “Abdel Zenzeri braucht unsere Solidarität und verdient eine Wiederherstellung nicht nur sei-nes Rufs, sondern seiner Existenz!”

Die Abschottungspolitik der Europäischen Union fordert Opfer unter Menschen aus zahlreichen Regionen der Welt, die vor politischer Unterdrückung, vor Krieg und Armut fliehen. Nicht außer Acht gelassen werden darf dabei, dass Europa gegenüber Flüchtlingen und Migranten aus Afrika nicht nur eine aus den Kolonialvergehen resultierende Bringschuld hat, sondern auch Verantwortung trägt wegen der verheerenden Folgen der Agrar- und Wirtschaftspolitik der EU auf dem afrikanischen Kontinent. Millionen Menschen werden damit ihrer Lebensgrundlage in ihren Heimatländern beraubt.
“Zu fordern ist ein grundlegendes Umdenken der EU. Die Wirtschaftspolitik muss davon abkommen, den hemmungslosen Raubbau an Ressourcen - weltweit und speziell in Afrika - zu stützen. Die Sozialpolitik muss Zufluchts- und Migrationswege nach Europa schaffen und schützen”, so das Fazit des Liga-Vorstandes.

Kontakt: rolf-goessner@ilmr.de

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Lebensretter aus Deutschland vor italienischem Gericht Internationale Liga für Menschenrechte fordert Freispruch! Unterlassene Hilfeleistung ist eine Straftat, Hilfe für Menschen in Not ein humanitäres Gebot!

Pressemitteilung auf italienisch

Pressemitteilung auf französisch

Pressemitteilung auf spanisch

Pressemitteilung auf deutsch

Urteilsverkündung gegen Kapitän Stefan Schmidt, Elias Bierdel und Vladimir Daschkewitsch  wird nach fast drei Jahren Prozessdauer für 07. Oktober 2009 erwartet. 

Im Juni 2004 rettete Stefan Schmidt als Kapitän mit Befehlsgewalt über das deutsche Schiff „Cap Anamur“ 37 Menschen, die auf dem Fluchtweg nach Europa vor der italienischen Küste in Seenot geraten waren. Diese Rettungsaktion ist ein herausragender Beitrag zur Verwirklichung der Menschenrechte an den Grenzen der EU. Daher erhält der Kapitän am 13. Dezember 2009 in Berlin die Carl-von-Ossietzky-Medaille der Internationalen Liga für Menschenrechte.

Die Liga protestiert entschieden gegen den seit 2006 in Italien geführten Strafprozess, mit dem die Staatsanwaltschaft versucht, die Rettung von Menschen in Seenot unter Strafe stellen zu lassen. Die Anklage gegen den Kapitän, gegen den 1. Offizier auf dem Schiff, Vladimir Daschkewitsch sowie gegen den Journalisten und damaligen Vorsitzenden des Hilfskomitees „Cap Anamur“ Elias Bierdel, der sich ebenfalls an Bord befand, lautete bei der Eröffnung des Prozesses in Agrigento/Sizilien: Bandenmäßige Beihilfe zur illegalen Einreise in besonders schwerem Fall. Die Staatsanwaltschaft fordert vier Jahre Haft und 400.000 EUR Geldstrafe.

Die Gründe für das existenzgefährdende Strafmaß, für die nunmehr drei Jahre andauernde Zermürbung der Retter sowie die demonstrative Missachtung der universellen Menschenrechte und humanitären Gebote sind fadenscheinig. Die Staatsanwaltschaft versucht – mit Unterstützung, wenn nicht
sogar im Auftrag der italienischen Regierung – die Umsicht, mit der Stefan Schmidt seiner Fürsorge-pflicht auf See nachkam, zu desavouieren:
Die vorbildliche Handlung soll zum abschreckenden Beispiel werden.
Eine solche Kriminalisierung humanitären Handelns werden wir nicht zulassen!
Wir fordern Freispruch für die drei Angeklagten und ihre Rehabilitierung!
Für den Fall eines Schuldspruchs kündigt die Liga gemeinsam mit anderen Nichtregierungsorganisationen anhaltende Proteste – auch über die Grenzen der Bundesrepublik hinaus – an.
Italien steht nicht über den Menschenrechten und die italienische Justiz nicht über elementaren Geboten der Menschlichkeit!
Zugleich fordert die Liga mit vielen Menschenrechts-, Flüchtlings- und Migranten- organisationen in Deutschland und anderen EU-Ländern eine grundlegende Änderung der tödlichen Abschottungspolitik der Europäischen Union!
Diesbezüglich fordern wir eine klare Aussage auch der neuen Bundesregierung. Ein Umdenken und die Einhaltung der Menschenrechte - gerade auch im Umgang mit Menschen auf der Flucht  - ist längst überfällig!
Das Mittelmeer – einst die Wiege der europäischen Kultur - darf nicht in ein Massengrab verwandelt werden. Europa muss Zufluchtswege schaffen und schützen! 

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Keine Auslieferung der Bewohner von Camp Ashraf in den Iran!

Appell zur Lage der Volksmodjahedin im Irak.

Der Liga-Appell wird unterstützt von: Pädagoginnen und Pädagogen für Frieden sowie von Pro Asyl

Die Internationale Liga für Menschenrechte ist wegen der Situation der Angehörigen der iranischen Volksmodjahedin, die im Camp Ashraf im Irak leben, zutiefst besorgt. Diese Organisation leistet gegen das diktatorische Regime der Islamischen Republik Iran Widerstand. Viele ihrer Mitglieder wurden in den 1980er Jahren im Iran hingerichtet und waren Opfer von Massakern, die im Sommer 1988 an politischen Gefangenen begangen wurden. Viele Volksmodjahedin flüchteten bereits in den achtziger Jahren in den Irak, um der massiven politischen Verfolgung, der Folter und Hinrichtung durch das menschenverachtende Regime in Iran zu entkommen. Im Irak leben heute mehr als 3.000 Angehörige der Volksmodjahedin in dem Camp namens Ashraf. Ständig bedroht durch Repressalien fürchten sie aktuell die Auslieferung an die Islamische Republik Iran, das bedeutet: Folter und sicherer Tod. Dies muss von den Volksmodjahedin - ungeachtet der inakzeptablen Struktur ihrer eigenen Organisation sowie der oftmals problematischen Rolle im politischen Widerstand abgewendet werden.

Die Internationale Liga für Menschenrechte appelliert an die UNO sowie an die Regierungen im Irak und in den Vereinigten Staaten von Amerika, dafür zu sorgen,

  • dass sämtliche Pläne, das Camp Ashraf aufzulösen und Mitglieder der Volksmodjahedin an Iran auszuliefern, aufgegeben werden,
  • dass die Bewohner des Camps Ashraf uneingeschränkt Lebensmittel, Medizin, und andere lebenswichtige Güter erhalten,
  • dass die Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen der irakischen Regierung gegenüber den Bewohnern von Ashraf beendet werden,
  • dass jegliche menschenrechtsverletzenden Angriffe auf die Bewohner von Camp Ashraf unterbunden werden.

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Verleihung der Carl-von-Ossietzky-Medaille 2009

Sonntag, 13. Dezember, 2009

Die Internationale Liga für Menschenrechte verleiht in diesem Jahr die Carl-von-Ossietzky-Medaille

an den Lübecker Kapitän Stefan Schmidt und den Dessauer Geschäftsmann Mouctar Bah.

Beide haben außerordentliche Zivilcourage bewiesen und einen besonderen Beitrag zur Verwirklichung der Menschenrechte in der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union geleistet.

Stefan Schmidt rettete als Kapitän mit Befehlsgewalt über das deutsche Schiff “Cap Anamur” im Juni 2004 in eigener Verantwortung 37 Menschen, die auf dem Fluchtweg nach Europa vor der italienischen Grenze Küste in Seenot geraten waren. Für diese Rettungstat stehen Kapitän Schmidt, der Journalist und damalige Vorsitzende des Hilfskomitees “Cap Anamur” Elias Bierdel sowie der 1. Offizier auf dem Schiff, Vladimir Daschkewitsch, in Italien immer noch vor Gericht. Die Anklage bei der Eröffnung des Prozesses am 27. November 2006 in Agrigento/Sizilien: Bandenmäßige Beihilfe zur illegalen Einreise in besonders schwerem Fall. Die von der Staatsanwaltschaft geforderten vier Jahre Haft und 400.000 EUR Geldstrafe sind geeignet, die soziale Existenz des Kapitäns zu zerstören und stellen einen deutlichen Versuch dar, das couragierte, humanitär gebotene und menschenrechtspolitisch vorbildliche Handeln des Kapitäns zu kriminalisieren. Die Urteilsverkündung ist nunmehr auf Oktober 2009 verschoben worden. Die Anklage und der jahrelange Prozess haben international bereits vielfach Proteste hervorgerufen.

Mouctar Bah kämpft seit dem qualvollen Verbrennungstod seines Freundes Oury Jalloh im Dessauer Polizeirevier am 7. Januar 2005 für die Aufklärung der Todesumstände. Hierfür gründete er gemeinsam mit anderen die Oury-Jalloh-Initiative. Gemeinsam mit der Initiative erreichte er die Einleitung eines Gerichtsverfahrens zur Aufklärung des Todes von Oury Jalloh im Polizeigewahrsam und setzte sich erfolgreich dafür ein, dass die in Sierra Leone lebenden Eltern Oury Jallohs als Nebenkläger zugelassen wurden. Für sein Engagement wurde er auf der Webseite der NPD angegriffen und war nicht zuletzt rassistischen Beschimpfungen und körperlicher Gewalt ausgesetzt. Ende 2005 versagte das Ordnungsamt Dessau dem aus Guinea stammenden Mouctar Bah die Wiedererteilung einer Gewerbelizenz für sein Telekommunikations- und Internet-Café. Die Begründung: Es habe mehrfach polizeiliche Ermittlungen gegen ihn gegeben, die “unabhängig vom Ergebnis” auf “große charakterliche Mängel” schließen ließen. Die Zivilcourage, mit der sich Mouctar Bah in Dessau beharrlich für Recht und Gerechtigkeit einsetzt, wird von Teilen der Bevölkerung offenkundig missbilligt und von den staatlichen Behörden alles andere als bestärkt.

Mit der Ehrung von Mouctar Bah und Stefan Schmidt will die “Internationale Liga für Menschenrechte” zugleich auf zwei skandalöse Probleme hinweisen:
erstens auf das fortgesetzte Sterben von Flüchtlingen, besonders aus Afrika vor den Toren Europas und zweitens auf die zunehmende Tendenz in Deutschland, Rassismus und Ausgrenzung gesellschaftlich und institutionell zu dulden.

Die Internationale Liga für Menschenrechte vergibt die Carl-von-Ossietzky-Medaille seit 1962. Die Verleihung findet am 13. Dezember 2009 in Berlin statt.

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