RÜCKSCHAU der INTERNATIONALEN LIGA FÜR MENSCHENRECHTE auf die 10. Verleihung der BIG-BROTHER-AWARDS 2009

Am 16. Oktober 2009 sind während einer Gala in Bielefeld die deutschen BIG-BROTHER-AWARDS (BBA) 2009 unter dem Beifall von etwa 400 Menschen verliehen worden - an Preisträger aus fünf Kategorien: Lifetime, Politik, Arbeitswelt, Wirtschaft und Sport.

Kurzbegründungen der BigBrotherAwards 2009 im pdf-Anhang

Sämtliche Laudationes 2009 unter: www.bigbrotherawards.de/2009

Die “Oscars für Datenkraken” werden seit dem Jahr 2000 jährlich an Behörden, Firmen, Organisationen und Personen vergeben, die in besonderer Weise die Privatsphäre von Menschen beeinträchtigen oder persönliche Daten missbrauchen. Seit 2003 ist die Internationale Liga für Menschenrechte zusammen mit anderen Datenschutz- und Bürgerrechtsgruppen Mitträgerin des Negativpreises “BigBrotherAward” (BBA), der dieses Jahr zum zehnten Mal verliehen wurde.

Unter besonders starkem Beifall des Publikums ist Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble der BigBrother-Lifetime-Award 2009 für sein Lebenswerk verliehen worden. Auf die Frage an das Publikum, welcher Preis/Preisträger in den verschiedenen Kategorien “besonders beeindruckt, erstaunt, erschüttert, empört” habe, verliehen die anwesenden Gala-Besucher Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und der Laudatio auf ihn auch noch den Publikumspreis.

Die Laudatio auf Dr. Schäuble hielt Rolf Gössner (Liga-Vizepräsident), der seit zehn Jahren Mitglied der Jury des BigBrotherAwards ist;

Seine Laudatio ist im Wortlaut nachzulesen in der Dokumentation der FRANKFURTER RUNDSCHAU im pdf-Anhang
sowie unter: http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/?em_cnt=2016454&

Das Video zur Laudatio auf Schäuble ist auf YOUTUBE zu sehen:

Teil 1:


http://www.youtube.com/watch?v=44OeGAc7e_4

Teil 2:


http://www.youtube.com/watch?v=cgapttjTp_M

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Rolf Gössner: Redebeitrag während Auftaktkundgebung zur Demo “Freiheit statt Angst – Stoppt den Überwachungswahn”

Rolf Gössner: Redebeitrag während Auftaktkundgebung zur Demo
>Freiheit statt Angst – Stoppt den Überwachungswahn<
in Berlin am 12. September 2009, Potsdamer Platz (vor ca. 15-20.000 Menschen)

Liebe Mitstreiterinnen, liebe Mitstreiter!
»Angst ist das Schmieröl der Staatstyrannei« - es ist diese Erkenntnis, die uns antreibt, hier und heute zu demonstrieren: gegen politische Angstmacherei, gegen Überwachungswahn und den Angriff auf die Bürgerrechte.

I. Ein ausufernder Antiterrorkampf bescherte uns eine dramatische Einschränkung der Freiheitsrechte. Eine wahre Flut sogenannter Antiterrorgesetze haben die Kontrolldichte in Staat und Gesellschaft beträchtlich erhöht – angeblich im Namen der Sicherheit, doch mit Sicherheit auf Kosten der Freiheit.

Tatsächlich kommt das Bundesverfassungsgericht kaum noch nach, etliche dieser maßlosen Sicherheitsgesetze für grundrechtswidrig zu erklären. Tatsächlich dokumentiert die hohe Anzahl verfassungswidriger Gesetze ein katastrophales Verfassungsbewusst­sein in der politischen Klasse – strenggenommen: ein Fall für den Verfassungsschutz.

Solche parteipolitischen Wiederholungstäter sind eine wahre Gefahr für dieses Land – und sie sind schlicht­weg nicht wählbar.

II. Leider ist das nicht alles. Wir erleben auch einen besorgniserregenden Umbau des Staates und eine Entfesselung staatlicher Gewalten. Wir erleben eine Militarisierung der Inneren Sicherheit, in deren Mittelpunkt der Bundeswehreinsatz im Innern steht. Wir erleben eine zunehmende Vernetzung und Verzahnung von Polizei und Geheimdiensten – zuletzt mit der neuen Abhörzentrale in Köln und mit dem Umbau des Bundeskriminalamtes zu einem zentralen deutschen FBI mit geheim­polizeilichen Befugnissen zur präventiven Vorfeldausforschung. (weiterlesen)

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EU-Terrorliste: Feindstrafrecht auf Europäisch

Wir möchten Sie auf den soeben in
“BLÄTTER FÜR DEUTSCHE UND INTERNATIONALE POLITIK” (3/2009)
erschienenen Beitrag

von ROLF GÖSSNER
aufmerksam machen, der eine besonders brisante Antiterrormaßnahme
der Europäischen Union kritisch beleuchtet:

Zusammenfassung:

In der EU-Terrorliste werden zahlreiche Organisationen und Einzelpersonen als “terroristisch” eingestuft und gravierenden Sanktionen unterworfen, die zwangsläufig zu Menschenrechtsverletzungen führen. Dieser Index ist weder demokratisch legitimiert noch unterliegt er einer demokratischen Kontrolle. Lange Zeit ist den Betroffenen noch nicht einmal rechtliches Gehör gewährt, geschweige denn Rechtsschutz gegen das amtliche Terrorstigma zugestanden worden.

Die Terrorliste wird von einem geheim tagenden Gremium des Ministerrates erstellt. Die Entscheidungen erfolgen im Konsens, wobei die für eine Aufnahme vorgebrachten Verdachtsmomente und Indizien zumeist auf dubiosen Geheimdienstinformationen einzelner Mitgliedsstaaten beruhen. Eine unabhängige Beurteilung der Fälle auf Grundlage von gesicherten Beweisen findet jedenfalls nicht statt.

Wer einmal auf der Liste steht, hat kaum mehr eine Chance auf ein normales Leben. Er ist quasi vogelfrei, wird politisch geächtet, wirtschaftlich ruiniert und sozial isoliert. Das gesamte Vermögen wird eingefroren, alle Konten und Kreditkarten werden gesperrt, Barmittel beschlagnahmt, Arbeits- und Geschäftsverträge faktisch aufhoben; weder Arbeitsentgelt noch staatliche Sozialleistungen dürfen noch ausbezahlt werden; hinzu kommen Passentzug und Ausreisesperre sowie Überwachungs- und Fahndungsmaßnahmen. Mit Verweis auf die Terrorliste werden Wohnungsdurchsuchungen, Beschlagnahmungen oder Festnahmen begründet. Zu den Fernwirkungen zählen die Verweigerung von Einbürgerungen und Asylanerkennungen sowie der Widerruf des Asylstatus von Mitgliedern oder Anhängern gelisteter Gruppen.

Die EU greift mit ihrer Terrorliste im “Kampf gegen den Terror” gewissermaßen selbst zu einem Terrorinstrument aus dem Arsenal des sogenannten Feindstrafrechts — eines menschenrechtswidrigen Sonderrechts gegen angebliche “Staatsfeinde”, die praktisch rechtlos gestellt und gesellschaftlich ausgegrenzt werden. Ihre drakonische Bestrafung erfolgt vorsorglich und wird im rechtsfreien Raum exekutiert — ohne Gesetz, ohne fairen Prozess, ohne Beweise, ohne Urteil und ohne Rechtsschutz. Ein Serienkiller habe mehr Rechte, so der EU-Sonderermittler Dick Marty, als ein Mensch, der auf einer Terrorliste steht.

Trotz der systematischen Entrechtung der Gelisteten sind beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg einige Klagen von Betroffenen eingegangen. Und es gibt auch Urteile, mit denen die Aufnahme einzelner Personen und Organisationen auf die Terrorliste und das Einfrieren ihrer Gelder für rechtswidrig und nichtig erklärt werden. Ihr Anspruch auf rechtliches Gehör und effektive Verteidigung, so die Richter, sei grob missachtet worden.

Das gilt u.a. für die iranische Oppositionsgruppe der Volksmudschaheddin, für die kurdische PKK, die niederländischen Stiftung Al-Aksa und den philippinischen Professor Jose Maria Sison. Zwar sind die Betroffenen inzwischen pro forma benachrichtigt und angehört worden, doch konkrete Abhilfe geschaffen wurde offenbar immer noch nicht - mit einer Ausnahme: Im Januar 2009 mussten die Volksmudschaheddin aus der Terrorliste gestrichen werden, nachdem der Europäische Gerichtshof bereits in mehreren Urteilen die Rechtswidrigkeit und Nichtigkeit ihrer Aufnahme in die Liste festgestellt hatte.

Ausführliche Behandlung der EU-Terrorliste und ihrer Auswirkungen in “Blätter” 3/09 siehe anhängende pdf-Datei.

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Streitfrage: Gehören die deutschen Geheimdienste abgeschafft?

aus “Neues Deutschland” (09.01.2009 / Debatte / Seite 14)


Dr. Rolf Gössner, Jahrgang 1948, ist Publizist, Anwalt und Bürgerrechtsaktivist und u.a. Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte und Dr. Max Stadler, Jahrgang 1949, stellvertretender Vorsitzender des Innenausschusses des Bundestages als auch Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums; Mitglied der FDP-Fraktion.

Fremdkörper in einer freiheitlichen Demokratie
Von Rolf Gössner

 


Fast alle Bundestagsfraktio­nen und selbst die Bundes­regierung halten seit ge­raumer Zeit eine Reform der Geheimdienste für überfällig. Warum? Weil die bundes­deutschen Dienste im welt­weiten Antiterrorkampf im­mer mehr Macht erhalten haben, so viel wie nie zuvor, und deshalb einer Begren­zung bedürften? Nein! Denn diese Aufrüstung mit neuen Aufgaben,Befugnissen, mehr Personal und techni­schen Möglichkeiten der Ausforschung steht nicht zur Disposition. Warum also ein »neues« Reformprojekt? Weil angesichts einer nicht abreißenden Serie von Skandalen offenkundig ge­worden ist, dass diese hoch­gerüsteten Geheimorgane nur schwer zu kontrollieren sind und in zunehmendem Maße zum Problem werden – das gilt besonders für Bun­desnachrichtendienst (BND) und die Verfassungsschutzbehörden (VS) des Bundes und der Länder.


Der Reformeifer ist aller­dings eher schwach ausge­prägt: Abgesehen davon, dass sich Regierung und Mitglieder der Großen Koali­tion am liebsten »bessere« Geheimdienste wünschen, die effizienter, aber ge­räuschlos arbeiten, dürfte es vielen Reformern darum ge­hen, wenigstens die offen­kundigen Kontrolldefizite zu minimieren und damit auch die Skandalträchtigkeit der Dienste. Sicher ein ehren­wertes Anliegen, wissen doch viele Mitglieder des ge­heim tagenden Parlamenta­rischen Kontrollgremiums um die Vergeblichkeit einer öffentlichen Kontrolle der Geheimdienste. Ihnen ist es kaum vergönnt, einen der zahlreichen Skandale aufzu­decken – meist gelingt dies nur Insidern und Medien. Immer wieder bleibt den Kontrolleuren nichts anderes übrig, als mit Verspätung darauf zu reagieren. Gerade die Erfahrungen im BND-Untersu­chungs­ausschuss zeigen deutlich, dass die parlamentarische Kontrolle den verfassungsrechtlichen Anforderungen keineswegs gerecht wird. Also wäre es nur konsequent, die Kon­trollbedingungen zu ver­bes­sern.


Doch reicht das wirklich aus? Warum fragt niemand nach den strukturellen Gründen dieses Kontrolldefizits. Wa­rum wagt sich kaum jemand ans Eingemachte – nämlich an die Geheim-Strukturen und -Methoden der Dienste, denn gerade sie machen Bürgerrechten und Rechts­staat schwer zu schaffen, machen die Dienste zu Problemfällen der Demokra­tie. Mit ihren klandestinen Mitteln zur politischen Über­wachung und Infiltration, mit Verdeckten Ermittlern, V-Leuten, Lockspitzeln und technischen Mitteln für Lausch-, Späh- und Troja­nerangriffe arbeiten sie in einer abgeschotteten Ge­heimzone, wo der demokra­tische Sektor praktisch en­det. Sie, die dem Schutz der Demokratie dienen sollen, sind selbst Fremdkörper in einer freiheitlichen Demo­kratie, weil sie weder trans­parent noch kontrollierbar sind. Deshalb neigen sie zu Verselbstständigung und Ei­genmächtigkeit, Machtmiss­brauch und Willkür. Erinnert sei nur an das »Celler Loch«, die systematische Bespitzelung von Journalis­ten, oder an die größte bun­desdeutsche V-Mann-Affäre, die anlässlich des geschei­terten NPD-Verbotsverfah­ren aufgedeckt worden ist. Geheimdienst-Skandale und Kontrolldefizite haben also System, das für die Grund­rechte unbequemer Men­schen und oppositioneller Gruppen zur Gefahr werden kann.

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Gerichtsurteil: “Hooligan-Datei” droht Löschung

 aus: Frankfurter Rundschau

von: Ronny Blaschke


Seit sechs Jahren hat Rolf Gössner die Laudatio gespeichert, mit der der Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte das Bundeskriminalamt einst bei der Verleihung des Big Brother Award tadelte. Der Preis, den keiner haben will, geht an Organisationen, die es mit dem Datenschutz nicht so genau nehmen. Gössner warf dem BKA vor, mit seiner Datensammelei die Grundrechte zu verletzen. Dass seine Rede heute noch auf Interesse stößt, hätte der Jurist kaum für möglich gehalten. Nun liefert ihm ein Fußballfan aus Hannover neue Argumente gegen das, was Gössner “präventive Intoleranz” nennt.


Der niedersächsische Anhänger hatte auf Löschung seines Namens aus der Datei “Gewalttäter Sport” geklagt. Die seit 1994 geführte BKA-Datensammlung umfasst neben Personen, die im Sportumfeld straffällig wurden, auch Fans, die auf bloßen Verdacht registriert werden. Das Verwaltungsgericht Hannover gab dem Kläger im Mai Recht, das Oberverwaltungsgericht Lüneburg bestätigte die Entscheidung vor Weihnachten. Begründung: Für die Verbunddatei, die auch von den Bundesländern bearbeitet und abgerufen werden kann, sei eine Rechtsverordnung nötig. Für eine solche bedarf es der Zustimmung des Bundesrats. Erlassen wurde sie nie. Die Datei “Gewalttäter Sport”, folgern die Richter, sei rechtswidrig.


Die Polizeidirektion Hannover hat Revision vorm Bundesverwaltungsgericht angekündigt. Wohl wissend, dass Konsequenzen weit über den Sport hinaus drohen. Das BKA betreibt Dutzende Datensammlungen. 2000 kamen drei umstrittene Gewalttäter-Dateien hinzu, jeweils eine für politisch links und rechts motivierte Täter und eine für Ausländerkriminalität. Sie basieren auch auf Erfahrungen mit der so genannten Hooligan-Datei. Dass die nun das polizeiliche Informationssystem Inpol in Frage stellt, kommt unerwartet. In der Vorverurteilung von Fußballanhängern waren sich Behörden bislang einig. “Lange galten Fans pauschal als Verbrecher”, sagt Michael Gabriel, Leiter der Koordinationsstelle Fanprojekte in Frankfurt. “Diese Wahrnehmung hat sich geändert.”


Registrierung ohne Verurteilung

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Reden zur Verleihung der Carl-von-Ossietzky Medaille 2008

Reden zur Verleihung der Carl-von-Ossietzky Medaille 2008 befinden sich in der Presse-Lounge

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