Bundesverfassungsgericht verhandelt morgen über Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung - die größte Massenbeschwerde in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte

Endlich ist es so weit: Am morgigen Dienstag, 15.12. 2009, verhandelt das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsbeschwerden gegen die umstrittene verdachtsunabhängige Vorratsspeicherung von Telekommunikationsverbindungs- und Standortdaten. Fast 35.000 Menschen - darunter auch die heutige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger - legten dagegen Anfang 2008 Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht ein.

Der Bremer Rechtsanwalt Rolf Gössner, Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte, ist einer der Erstbeschwerdeführer. Anlässlich der Mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht, an der er teilnehmen wird, erklärt er heute in Bremen:

“Seit Anfang 2008 werden sämtliche Telekommunikations- und Standortdaten, also Telefon-, Handy-, Email- und Internetverbindungsdaten, zwangsweise sechs Monate lang auf Vorrat gespeichert — ohne Verdacht und Anlass, nur um sie bei Bedarf zweckentfremdet zur Strafverfolgung verwenden zu können. Mit Hilfe dieses riesigen Datenreservoirs praktisch über die gesamte Bevölkerung können Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden. Wie schnell dies passieren kann, zeigen die Missbrauchsfälle bei der Telekom, die diese Daten, quasi als Hilfspolizei des Staates, vorrätig halten muss. Auch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation, auf persönliche Interessen und die Lebenssituation der Kommunizierenden werden möglich. Insgesamt eine Bedrohung von freier Kommunikation und Privatheit, aber auch von Berufsgeheimnissen und Pressefreiheit - weshalb fast 35.000 Menschen eine Sammelbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht haben; es ist die größte Massenbeschwerde in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte.”

Die Vorratsdatenspeicherung könne besonders für Berufsgeheimnisträger wie Rechtsanwälte, Ärzte oder Journalisten zum Problem werden, so Rolf Gössner, der selbst in allen seinen beruflichen und ehrenamtlichen Tätigkeitsfeldern als Anwalt, Publizist und Bürgerrechtler von der Vorratsdatenspeicherung betroffen ist. Denn unter den Bedingungen der Vorratsdatenspeicherung sind Berufsgeheimnisse wie der Informantenschutz oder das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandanten kaum noch zu gewährleisten. Auch das Beratungsgeheimnis, die unkontrollierte Arbeit und prinzipiell ausforschungsfreie Sphäre von Nichtregierungsorganisationen wie der Internationalen Liga für Menschenrechte sind fährdet.

Im Eilverfahren konnten die Erstbeschwerdeführer bereits einen ersten Teilsieg erringen: Das Bundesverfassungsgericht hat mit mehreren einstweiligen Anordnungen seit dem 11. 03.2008 Auskünfte über die auf Vorrat gespeicherten Telekommunikationsdaten an staatliche Sicherheitsbehörden erheblich eingeschränkt. Das heißt: Die Vorratsdaten dürfen danach - anders als es das Gesetz erlaubt - nur noch zur Ermittlung und Aufklärung besonders schwerer Straftaten verwendet werden.

Die Internationale Liga für Menschenrechte erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass das Bundesverfassungsgericht in den vergangenen Jahren bereits eine ganze Reihe von so genannten Antiterror-Gesetzen und -Maßnahmen ganz oder teilweise für verfassungswidrig erklären musste. Das Gericht rügte dabei eindrücklich die besorgniserregende Tatsache, dass Regierungen und Parlamente in diesen Fällen unveräußerliche Grund- und Bürgerrechte, die Menschenwürde und den Kern privater Lebensgestaltung einer vermeintlichen Sicherheit geopfert haben. Dies zeige deutlich, so die Liga, dass das Verfassungsbewusstsein der politischen Klasse im Zuge des staatlichen Antiterrorkampfes erheblich gelitten habe.

Mündliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht über Verfassungsbeschwerden gegen Vorratsdatenspeicherung am Dienstag, 15. Dezember 2009, ab 10 Uhr

Pressekonferenz der Beschwerdeführer und des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung ebenfalls am 15.12.09, 8 Uhr. Ort: Großer Konferenzsaal des DGB, Karlsruhe, Ettlinger Str. 3a.

Bei dem Pressegespräch werden anwesend sein und Ihre Fragen beantworten:
die Erstbeschwerdeführer:
Prof. Dr. Christoph Gusy (Rechtswissenschaftler Uni Bielefeld)
RA Dr. Rolf Gössner (Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte),
Albrecht Ude (Journalist) vom Journalistenverein “Netzwerk Recherche”,
Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und
Heinz Raschdorf (Steuerberater).

Als Beschwerdeführerinnen ihrer Parteien:
Claudia Roth und Petra Pau.

Die Bevollmächtigten der Beschwerdeführer:
RA Meinhard Starostik, Burkhard Hirsch, Prof. Dr. Jens-Peter Schneider,
und als Sachverständiger Prof. Dr. Hans-Jörg Albrecht.

Unter http://verfassungsbeschwerde.vorratsdatenspeicherung.de finden Sie alle Originaldokumente (Schriftsätze der Beschwerdeführer, Schriftsätze der Bundesregierung, Stellungnahmen der Sachverständigen usw.).
Pressekonferenz und Live-Berichterstattung zur mündlichen Verhandlung im Internet: nähere Informationen dazu unter http://verfassungsbeschwerde.vorratsdatenspeicherung.de

UPDATE: Erweiterte Liveberichterstattung zur mündlichen Anhörung unter  http://www.netzpolitik.org/2009/ticker-muendliche-anhoerung-zur-vorratsdatenspeicherung/

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Sonntag, 13. Dezember, 2009
11:00bis13:00

Der Festakt zur Medaillenverleihung findet statt am

Sonntag, den 13. Dezember 2009 von 11:00 bis 13:00 Uhr
im Haus der Kulturen der Welt (HKW), John-Foster-Dulles-Allee 10, 10557 Berlin.
(Pressekonferenz am Samstag, den 12. Dezember um 10:00 Uhr ebenfalls im HKW)

Die Internationale Liga für Menschenrechte verleiht die Carl-von-Ossietzky-Medaille 2009 an

Kapitän Stefan Schmidt aus Lübeck und an Mouctar Bah aus Dessau.

Beide haben außerordentliche Zivilcourage bewiesen und einen besonderen Beitrag zur Verwirklichung der Menschenrechte in der Bundesrepublik Deutschland und in der Europäischen Union geleistet.

Mit der Ehrung von Mouctar Bah und Stefan Schmidt will die Internationale Liga für Menschenrechte auf zwei Probleme hinweisen, die von schmerzhafter Dringlichkeit sind:

Erstens auf das fortgesetzte Sterben von Flüchtlingen, besonders aus Afrika, vor den Toren Europas als Folge der Abschottungspolitik der EU.

Zweitens auf die zunehmende Tendenz in Deutschland, Rassismus und Ausgrenzung gesellschaftlich und institutionell zu dulden.

Mouctar Bah kämpft seit dem qualvollen Verbrennungstod seines Freundes Oury Jalloh im Gewahrsam des Dessauer Polizeireviers am 7.01.2005, trotz aller Widrigkeiten, für die Aufklärung der Todesumstände und dafür, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Er war rassistischen Beschimpfungen und körperlicher Gewalt ausgesetzt, die NPD griff ihn auf ihrer Webseite an. Von staatlichen und kommunalen Behörden wird er nach wie vor alles andere als bestärkt.
Stefan Schmidt rettete im Juni 2004 als Kapitän des deutschen Schiffes “Cap Anamur” 37 Menschen, die auf der Flucht nach Europa vor der italienischen Küste in Seenot geraten waren. Der Versuch der italienischen Staatsanwaltschaft, diese Rettungstat als “Beihilfe zur illegalen Einreise” zu kriminalisieren, scheiterte: Ein italienisches Gericht sprach ihn und seine Mitangeklagten nach dreijähriger Verfahrensdauer im Oktober 2009 frei.

Die Internationale Liga für Menschenrechte verleiht die Carl-von-Ossietzky-Medaille seit 1962.

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Sonntag, 13. Dezember, 2009

Die Internationale Liga für Menschenrechte verleiht in diesem Jahr die Carl-von-Ossietzky-Medaille

an den Lübecker Kapitän Stefan Schmidt und den Dessauer Geschäftsmann Mouctar Bah.

Beide haben außerordentliche Zivilcourage bewiesen und einen besonderen Beitrag zur Verwirklichung der Menschenrechte in der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union geleistet.

Stefan Schmidt rettete als Kapitän mit Befehlsgewalt über das deutsche Schiff “Cap Anamur” im Juni 2004 in eigener Verantwortung 37 Menschen, die auf dem Fluchtweg nach Europa vor der italienischen Grenze Küste in Seenot geraten waren. Für diese Rettungstat stehen Kapitän Schmidt, der Journalist und damalige Vorsitzende des Hilfskomitees “Cap Anamur” Elias Bierdel sowie der 1. Offizier auf dem Schiff, Vladimir Daschkewitsch, in Italien immer noch vor Gericht. Die Anklage bei der Eröffnung des Prozesses am 27. November 2006 in Agrigento/Sizilien: Bandenmäßige Beihilfe zur illegalen Einreise in besonders schwerem Fall. Die von der Staatsanwaltschaft geforderten vier Jahre Haft und 400.000 EUR Geldstrafe sind geeignet, die soziale Existenz des Kapitäns zu zerstören und stellen einen deutlichen Versuch dar, das couragierte, humanitär gebotene und menschenrechtspolitisch vorbildliche Handeln des Kapitäns zu kriminalisieren. Die Urteilsverkündung ist nunmehr auf Oktober 2009 verschoben worden. Die Anklage und der jahrelange Prozess haben international bereits vielfach Proteste hervorgerufen.

Mouctar Bah kämpft seit dem qualvollen Verbrennungstod seines Freundes Oury Jalloh im Dessauer Polizeirevier am 7. Januar 2005 für die Aufklärung der Todesumstände. Hierfür gründete er gemeinsam mit anderen die Oury-Jalloh-Initiative. Gemeinsam mit der Initiative erreichte er die Einleitung eines Gerichtsverfahrens zur Aufklärung des Todes von Oury Jalloh im Polizeigewahrsam und setzte sich erfolgreich dafür ein, dass die in Sierra Leone lebenden Eltern Oury Jallohs als Nebenkläger zugelassen wurden. Für sein Engagement wurde er auf der Webseite der NPD angegriffen und war nicht zuletzt rassistischen Beschimpfungen und körperlicher Gewalt ausgesetzt. Ende 2005 versagte das Ordnungsamt Dessau dem aus Guinea stammenden Mouctar Bah die Wiedererteilung einer Gewerbelizenz für sein Telekommunikations- und Internet-Café. Die Begründung: Es habe mehrfach polizeiliche Ermittlungen gegen ihn gegeben, die “unabhängig vom Ergebnis” auf “große charakterliche Mängel” schließen ließen. Die Zivilcourage, mit der sich Mouctar Bah in Dessau beharrlich für Recht und Gerechtigkeit einsetzt, wird von Teilen der Bevölkerung offenkundig missbilligt und von den staatlichen Behörden alles andere als bestärkt.

Mit der Ehrung von Mouctar Bah und Stefan Schmidt will die “Internationale Liga für Menschenrechte” zugleich auf zwei skandalöse Probleme hinweisen:
erstens auf das fortgesetzte Sterben von Flüchtlingen, besonders aus Afrika vor den Toren Europas und zweitens auf die zunehmende Tendenz in Deutschland, Rassismus und Ausgrenzung gesellschaftlich und institutionell zu dulden.

Die Internationale Liga für Menschenrechte vergibt die Carl-von-Ossietzky-Medaille seit 1962. Die Verleihung findet am 13. Dezember 2009 in Berlin statt.

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