Beitrag vom 16 Januar 2009
aus “Neues Deutschland” (09.01.2009 / Debatte / Seite 14)
Dr. Rolf Gössner, Jahrgang 1948, ist Publizist, Anwalt und Bürgerrechtsaktivist und u.a. Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte und Dr. Max Stadler, Jahrgang 1949, stellvertretender Vorsitzender des Innenausschusses des Bundestages als auch Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums; Mitglied der FDP-Fraktion.
Fremdkörper in einer freiheitlichen Demokratie
Von Rolf Gössner
Fast alle Bundestagsfraktionen und selbst die Bundesregierung halten seit geraumer Zeit eine Reform der Geheimdienste für überfällig. Warum? Weil die bundesdeutschen Dienste im weltweiten Antiterrorkampf immer mehr Macht erhalten haben, so viel wie nie zuvor, und deshalb einer Begrenzung bedürften? Nein! Denn diese Aufrüstung mit neuen Aufgaben,Befugnissen, mehr Personal und technischen Möglichkeiten der Ausforschung steht nicht zur Disposition. Warum also ein »neues« Reformprojekt? Weil angesichts einer nicht abreißenden Serie von Skandalen offenkundig geworden ist, dass diese hochgerüsteten Geheimorgane nur schwer zu kontrollieren sind und in zunehmendem Maße zum Problem werden – das gilt besonders für Bundesnachrichtendienst (BND) und die Verfassungsschutzbehörden (VS) des Bundes und der Länder.
Der Reformeifer ist allerdings eher schwach ausgeprägt: Abgesehen davon, dass sich Regierung und Mitglieder der Großen Koalition am liebsten »bessere« Geheimdienste wünschen, die effizienter, aber geräuschlos arbeiten, dürfte es vielen Reformern darum gehen, wenigstens die offenkundigen Kontrolldefizite zu minimieren und damit auch die Skandalträchtigkeit der Dienste. Sicher ein ehrenwertes Anliegen, wissen doch viele Mitglieder des geheim tagenden Parlamentarischen Kontrollgremiums um die Vergeblichkeit einer öffentlichen Kontrolle der Geheimdienste. Ihnen ist es kaum vergönnt, einen der zahlreichen Skandale aufzudecken – meist gelingt dies nur Insidern und Medien. Immer wieder bleibt den Kontrolleuren nichts anderes übrig, als mit Verspätung darauf zu reagieren. Gerade die Erfahrungen im BND-Untersuchungsausschuss zeigen deutlich, dass die parlamentarische Kontrolle den verfassungsrechtlichen Anforderungen keineswegs gerecht wird. Also wäre es nur konsequent, die Kontrollbedingungen zu verbessern.
Doch reicht das wirklich aus? Warum fragt niemand nach den strukturellen Gründen dieses Kontrolldefizits. Warum wagt sich kaum jemand ans Eingemachte – nämlich an die Geheim-Strukturen und -Methoden der Dienste, denn gerade sie machen Bürgerrechten und Rechtsstaat schwer zu schaffen, machen die Dienste zu Problemfällen der Demokratie. Mit ihren klandestinen Mitteln zur politischen Überwachung und Infiltration, mit Verdeckten Ermittlern, V-Leuten, Lockspitzeln und technischen Mitteln für Lausch-, Späh- und Trojanerangriffe arbeiten sie in einer abgeschotteten Geheimzone, wo der demokratische Sektor praktisch endet. Sie, die dem Schutz der Demokratie dienen sollen, sind selbst Fremdkörper in einer freiheitlichen Demokratie, weil sie weder transparent noch kontrollierbar sind. Deshalb neigen sie zu Verselbstständigung und Eigenmächtigkeit, Machtmissbrauch und Willkür. Erinnert sei nur an das »Celler Loch«, die systematische Bespitzelung von Journalisten, oder an die größte bundesdeutsche V-Mann-Affäre, die anlässlich des gescheiterten NPD-Verbotsverfahren aufgedeckt worden ist. Geheimdienst-Skandale und Kontrolldefizite haben also System, das für die Grundrechte unbequemer Menschen und oppositioneller Gruppen zur Gefahr werden kann.