Beitrag vom 27 Februar 2008
”Internationale Liga für Menschenrechte” begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur PC-Online-Durchsuchung
Liga-Präsident Rolf Gössner: “Wieder einmal musste das Bundesverfassungsgericht ein Gesetz für verfassungswidrig und nichtig erklären. Es ist für einen demokratischen Rechtsstaat schon bedrohlich, mit welcher Dreistigkeit Regierungen und Gesetzgeber im Zuge des staatlichen “Antiterrorkampfes” Grundrechte und Verfassung negieren und verletzen”
Die Regelung im Verfassungsschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur heimlichen Online-Durchsuchung von Computern ist verfassungswidrig und nichtig. Dieses vernichtende Urteil hat das Bundesverfassungsgericht heute über das Gesetzeswerk der CDU-FDP-Regierungskoalition in Nordrhein-Westfalen gefällt. Die Ausforschungsregelung für den NRW-Inlandsgeheimdienst stelle einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre und das Telekommunikationsgeheimnis dar und verstoße gegen das Persönlichkeitsrecht von Betroffenen. Sie sehe keinerlei Vorkehrungen vor, um den absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung zu gewährleisten. Im Übrigen verstoße sie gegen den Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit. (weiterlesen)