Hinweis der “Internationalen Liga für Menschenrechte” auf eine Infoveranstaltung in der Volksbühne, Berlin, am 30.09.2007, 11 - 13:30 Uhr:

IST JETZT ALLES TERRORISMUS?
Informationsveranstaltung zum aktuellen § 129a-Verfahren in Berlin und zur Sicherheitspolitik der Bundesregierung

Es sprechen:

Christina Clemm (Rechtsanwältin) informiert zum aktuellen Stand des Verfahrens in Berlin.

Dr. Rolf Gössner (Rechtsanwalt, Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte) klärt über die historische und gegenwärtige Bedeutung des § 129 a, seine justizpolitischen Implikationen und dessen europäische Dimension auf.

Dr. Fritz Storim (Politischer Aktivist und von mehreren Strafverfahren nach dem § 129a betroffen; Messstelle für Arbeits- und Umweltschutz, MAUS e.V., Bremen) verdeutlicht, welche Auswirkungen dieser Paragraf – ohne dass Straftaten nachgewiesen werden – auf Betroffene hat.

Prof. Dr. Roland Roth (Hochschule Magdeburg-Stendal, Komitee für Grundrechte und Demokratie) beschreibt die Bestrebungen der Bundesregierung, über den § 129a hinaus weitere Überwachungsmaßnahmen, Strafgesetze und Kriminalisierungen einzuführen – und er zeigt, was derartige Kriminalisierungen bereits heute für soziale Bewegungen bedeuten.

Dr. Britta Grell (Moderation, INURA. International Network of Urban Research and Action, Berlin)

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Die “Internationale Liga für Menschenrechte” (Berlin) informiert über einen Dokumentationsbeitrag von Liga-Präsident Rolf Gössner in der heutigen FRANKFURTER RUNDSCHAU (14.09.2007, S. 13):

DIE STUNDE DER SCHARFMACHER
Die Innenpolitiker haben aus dem Deutschen Herbst nichts gelernt.
Erneut unterminieren sie im Namen des Anti-Terrorkampfes Bürgerrechte und Rechtsstaat

In seinem Beitrag warnt der Autor vor den Folgen der aktuellen Sicherheitsdebatte, die nach den spektakulären Festnahmen mutmaßlicher islamistischer Terroristen immer hitziger wird. Die jüngsten Vorschläge der Innenminister-Konferenz, den Besuch von sogenannten Terrorcamps auch ohne Straftatverdacht sowie die Sympathiewerbung für mutmaßliche terroristische Vereinigungen und Aktivitäten (wieder) unter Strafe zu stellen, seien mit Bürgerrechten und rechtsstaatlichen Prinzipien schwer zu vereinbaren. Die fortschreitende Entgrenzung des Rechtsstaats mit uferlosen Antiterrorgesetzen könne letztlich zu Willkür, Zensur und einer Vergiftung des politischen Klimas führen.

Rolf Gössner kommt angesichts der bisherigen Antiterrorpolitik zu dem Schluss: “Für ein vages Sicherheitsversprechen bezahlt die Bevölkerung mit schweren Grundrechtsverlusten einen hohen Preis. Doch weder in einer hochtechnisierten Risikogesellschaft noch in einer liberalen, offenen Demokratie kann es einen absoluten Schutz vor Gefahren und Gewalt geben. Unhaltbare Sicherheitsversprechen und ein ausuferndes Sicherheitsdenken, wie wir es nicht nur hierzulande erleben, können zerstören, was sie zu schützen vorgeben: Demokratie, Freiheit und Bürgerrechte, die im Zuge des staatlichen Antiterrorkampfes ohnehin schon schweren Schaden erlitten haben.”

Die Langfassung des Textes ist in der anhängenden pdf-Datei dokumentiert. Sie können gerne daraus zitieren. Ein Abdruck ist nur mit Einverständnis gestattet.

Link zur FR:
http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/dokumentation/?em_cnt=1209817
Kontakt: rolf-goessner@ilmr.de

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Quelle: WDR 3 – Sendung “Tageszeichen” am 7.09.2007 (19:45 – 20:00 Uhr) - Autorenfassung, vorbehaltlich evtl. Kürzungen.

Von ROLF GÖSSNER

Die Sicherheitsdebatte nach den spektakulären Festnahmen mutmaßlicher islamistischer Terroristen wird hitziger. In solchen Situationen schlägt regelmäßig die Stunde der Scharfmacher und der politische Druck wächst. Und auch Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble mit seinen staatsgewaltigen Fantasien und grundrechtssprengenden Denkanschlägen, die er fast täglich verübt, sieht sich offenkundig bestätigt. In der Bevölkerung und den Medien, die bislang Schäubles Aufrüstungspläne gar nicht so erstrebenswert fanden, wird die Kritik daran womöglich mehr und mehr verstummen.

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Liga-Präsident Rolf Gössner: “Dieser Berufsverbotsfall hat deutlich gemacht, wie wichtig öffentliche Aufmerksamkeit ist. Jetzt muss geprüft werden, ob dem Betroffenen Schadensersatzansprüche für die verlorene Berufszeit gegen das Land Baden-Württemberg zustehen.”"

Der 37jährige Realschullehrer Michael Csaszkóczy aus Heidelberg wird im kommenden Schuljahr - nach über drei Jahren Berufsverbotsverfahren - endlich in Baden-Württemberg an einer öffentlichen Schule unterrichten können. Seit Anfang 2004 wurde ihm die Einstellung in den Schuldienst des Landes Baden-Württemberg aus politischen Gründen verweigert - im wesentlichen, weil er sich in einer antifaschistischen Gruppe engagierte, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Erst knapp sechs Monate, nachdem der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg Mitte März d.J. den Berufsverbotsbescheid aufgehoben hatte, konnte sich nun das Kultusministerium dazu durchringen, ihn in den öffentlichen Schuldienst aufzunehmen. In Hessen wird ihm der Zugang zum Schuldienst aus Gesinnungsgründen bis heute verwehrt, obwohl auch der dort erlassene Berufsverbotsbescheid gerichtlich aufgehoben wurde.

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Eklatante Widersprüche - Ein Zwischenbericht von ROLF GÖSSNER 
Neue Rheinische Zeitung - Köln,Germany

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Interview von Frauke Albrecht, SONNTAGSTIPP vom 2. September 2007

mit Dr. ROLF GÖSSNER, Rechtsanwalt, Publizist, Präsident der “Internationalen Liga für Menschenrechte” und Parlamentarischer Berater

EIN RIESENSKANDAL - Diskussion um NDP-Verbot neu entfacht

1. SPD-Chef Kurt Beck ist mit seiner Forderung nach einem NPD-Verbot nicht nur in seiner eigenen Partei auf Skepsis gestoßen. Bereits 2003 war ein Verbotsversuch gescheitert, weil Informanten von Bund und Ländern in den Führungsgremien der Partei saßen. Haben die Pläne dieses Mal Aussicht auf Erfolg?

Rolf Gössner: Ein neuer Verbotsantrag würde das gleiche Schicksal erleiden wie 2003, weil die NPD nach wie vor mit V-Leuten durchsetzt ist. Beim letzten, kläglich gescheiterten Versuch erlebten wir die größte V-Mann-Affäre in der bundesdeutschen Geschichte, aus der bis heute keine Konsequenzen gezogen wurden. V-Leute seien unverzichtbar, um verfassungswidrige Bestrebungen der NPD festzustellen, so die Bundesregierung – eine klarere Absage an einen erneuten Verbotsanlauf kann es kaum geben.

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