Internationale Liga für Menschenrechte und PRO ASYL beobachten Strafprozess gegen zwei Polizeibeamte vor dem Landgericht Dessau
Prozessbeobachter Rolf Gössner:
„Dieses Strafverfahren bedarf besonderer öffentlicher Aufmerksamkeit, damit der tragische Verbrennungstod eines Asylbewerbers in einer Polizeizelle endlich nach über zwei Jahren rückhaltlos aufgeklärt wird und die Verantwortlichen innerhalb der Polizei zur Rechenschaft gezogen werden.“
Ab Dienstag, 27.03.2007 findet vor dem Landgericht Dessau ein Strafverfahren gegen zwei Poli-zeibeamte statt, die mutmaßlich für den Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh verantwortlich sind. Die Anklage lautet auf Körperverletzung mit Todesfolge (durch Unterlassen) und fahrlässige Tö-tung. Der Bürgerkriegsflüchtling aus Sierra Leone war Anfang 2005 in betrunkenem Zustand in Po-lizeigewahrsam geraten. Die Polizisten fesselten ihn an Händen und Füßen, weil er angeblich Wi-derstand leistete, fixierten ihn auf einem Bett in der Arrestzelle und ließen ihn allein zurück. In der rundherum gekachelten Sicherheitszelle verbrannte er am 7.1.2005 bei lebendigem Leib. Trotz Hil-ferufen und Todesschreien, die über eine Gegensprechanlage vernehmbar waren, trotz Alarmzei-chen des Feuermelders reagierten die wachhabenden Beamten nicht rechtzeitig.

(weiterlesen)

Kommentare (0)

Bürgerrechtsorganisationen zeigen sich erleichtert über Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg


Prozessbeobachter Rolf Gössner: „Dieses Urteil ist eine schallende Ohrfeige für die baden-württembergische Kultusbü-rokratie und das Verwaltungsgericht Karlsruhe. Und ein Signal gegen Versuche, die Berufsverbotspraxis vergangener Jahrzehnte wiederzubeleben.“

Mit Erleichterung reagieren die drei Bürgerrechtsorganisationen, die das gerichtliche Berufsver-botsverfahren von Anfang an beobachtet haben, auf die heutige Entscheidung des Verwaltungsge-richtshofs (VGH) Baden-Württemberg. Mit seinem Urteil hat der VGH den Bescheid des Ober-schulamtes aus dem Jahre 2004 aufgehoben, mit dem dem Heidelberger Lehramtsbewerber Micha-el Csaszkoczy die Einstellung in den öffentlichen Schuldienst verwehrt worden war. Auch das erst-instanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, das dieses Berufsverbot mit einer illiberalen, staatsautoritären Diktion gerichtlich absegnete, wird damit entsprechend abgeändert.

(weiterlesen)

Kommentare (0)

Bürgerrechtsorganisationen beobachten Berufungsverfahren vor dem Verwaltungsgerichts-hof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim: Dienstag, 13. März 2007, 9:00 Uhr
Prozessbeobachter Rolf Gössner: „Es passt nicht zu einem demokratischen Rechtsstaat, dass ein engagierter Antifaschist aus Gesinnungsgründen vom Schuldienst ferngehalten wird, dem persön-lich kein Fehlverhalten vorzuwerfen und der für den Lehrerberuf bestens qualifiziert ist“
Am 13. März 2007 findet vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim die Berufungsverhandlung um das Berufsverbot gegen den Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkóczy statt. Das Ver-waltungsgericht Karlsruhe hatte seine Klage in erster Instanz abgewiesen und das gegen ihn ver-hängte Berufsverbot bestätigt. Dem Lehrer war vom Land Baden-Württemberg 2004 die Einstel-lung in den staatlichen Schuldienst hauptsächlich mit der Begründung verweigert worden, er habe sich in der „Antifaschistischen Initiative Heidelberg“ politisch betätigt – einer legalen Initiative, die sich gegen fremdenfeindliche und neonazistische Bestrebungen engagiert.

(weiterlesen)

Kommentare (0)

Internationale Liga für Menschenrechte is powered by WordPress / (WP.de)
Beiträge (RSS) and Kommentare (RSS).

[x]
speichern & weitersagen - powered by JottsPlugs