Beitrag vom 17 März 2007
Bürgerrechtsorganisationen zeigen sich erleichtert über Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg
Prozessbeobachter Rolf Gössner: „Dieses Urteil ist eine schallende Ohrfeige für die baden-württembergische Kultusbü-rokratie und das Verwaltungsgericht Karlsruhe. Und ein Signal gegen Versuche, die Berufsverbotspraxis vergangener Jahrzehnte wiederzubeleben.“
Mit Erleichterung reagieren die drei Bürgerrechtsorganisationen, die das gerichtliche Berufsver-botsverfahren von Anfang an beobachtet haben, auf die heutige Entscheidung des Verwaltungsge-richtshofs (VGH) Baden-Württemberg. Mit seinem Urteil hat der VGH den Bescheid des Ober-schulamtes aus dem Jahre 2004 aufgehoben, mit dem dem Heidelberger Lehramtsbewerber Micha-el Csaszkoczy die Einstellung in den öffentlichen Schuldienst verwehrt worden war. Auch das erst-instanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, das dieses Berufsverbot mit einer illiberalen, staatsautoritären Diktion gerichtlich absegnete, wird damit entsprechend abgeändert.