Anlässlich des UN-Tages zur Überwindung von Rassismus am 21. März…
19. März 2004
…erinnert die “Internationale Liga für Menschenrechte” an völkerrechtliche Verpflichtungen der Bundesregierung
Liga-Präsident Rolf Gössner fordert Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus unter Beteiligung von Nichtregierungsorganisationen
Bei den Bemühungen um eine effektive Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung bildet die Bundesrepublik gegenüber vergleichbaren westeuropäischen Staaten das Schlusslicht. Die rot-grüne Bundesregierung hat noch nicht einmal die Mindeststandards der “EU-Richtlinie zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft” (2000/43/EG) umgesetzt. Sie hat die letzte Frist im Juli 2003 verstreichen lassen. Auch die Frist für die Einführung der “EU-Richtlinie für Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf”, die im Dezember 2003 abgelaufen ist, hat sie nicht eingehalten. Liga-Präsident Dr. Rolf Gössner: “Mit diesen Versäumnissen hat die Bundesregierung in eklatanter Weise ihre völkerrechtlichen Vertragsverpflichtungen verletzt”.
Auch auf UN-Ebene hat die Bundesrepublik trotz Lippenbekenntnissen ihre übernommenen Pflichten nicht erfüllt: Bis heute ist kein nationaler Aktionsplan gegen Rassismus in Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen erstellt worden, obwohl sich die Bundesrepublik mit dem Beschluss der UN-Weltrassismuskonferenz vom September 2001 selbst dazu verpflichtet hat. Die Zusammenarbeit mit den Nichtregierungsorganisationen ist abgebrochen worden.
“Trotz der drastischen Zahl rassistischer Übergriffe ist die Bundesregierung offenbar nicht gewillt, in angemessener Zeit effektive Maßnahmen gegen Rassismus, Antisemitismus und Diskriminierung zu ergreifen”, stellte Rolf Gössner fest. Auch die Schaffung eines Antidiskriminierungsgesetzes, wie es die rot-grüne Koalitionsvereinbarung vorsieht, ist immer noch nicht auf den parlamentarischen Weg gebracht worden.
Die Internationale Liga für Menschenrechte fordert:
- die sofortige Implementierung der EU-Richtlinie und
- die vollständige Umsetzung des Beschlusses der UN-Weltrassismuskonferenz von Durban in Form eines nationalen Aktionsplans gegen Rassismus mit Beteiligung der Nichtregierungsorganisationen.
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