Vorratsdatenspeicherung: Bedrohung von freier Kommunikation - morgen: Verhandlung vor Bundesverfassungsgericht

Bundesverfassungsgericht verhandelt morgen über Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung - die größte Massenbeschwerde in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte

Endlich ist es so weit: Am morgigen Dienstag, 15.12. 2009, verhandelt das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsbeschwerden gegen die umstrittene verdachtsunabhängige Vorratsspeicherung von Telekommunikationsverbindungs- und Standortdaten. Fast 35.000 Menschen - darunter auch die heutige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger - legten dagegen Anfang 2008 Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht ein.

Der Bremer Rechtsanwalt Rolf Gössner, Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte, ist einer der Erstbeschwerdeführer. Anlässlich der Mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht, an der er teilnehmen wird, erklärt er heute in Bremen:

“Seit Anfang 2008 werden sämtliche Telekommunikations- und Standortdaten, also Telefon-, Handy-, Email- und Internetverbindungsdaten, zwangsweise sechs Monate lang auf Vorrat gespeichert — ohne Verdacht und Anlass, nur um sie bei Bedarf zweckentfremdet zur Strafverfolgung verwenden zu können. Mit Hilfe dieses riesigen Datenreservoirs praktisch über die gesamte Bevölkerung können Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden. Wie schnell dies passieren kann, zeigen die Missbrauchsfälle bei der Telekom, die diese Daten, quasi als Hilfspolizei des Staates, vorrätig halten muss. Auch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation, auf persönliche Interessen und die Lebenssituation der Kommunizierenden werden möglich. Insgesamt eine Bedrohung von freier Kommunikation und Privatheit, aber auch von Berufsgeheimnissen und Pressefreiheit - weshalb fast 35.000 Menschen eine Sammelbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht haben; es ist die größte Massenbeschwerde in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte.”

Die Vorratsdatenspeicherung könne besonders für Berufsgeheimnisträger wie Rechtsanwälte, Ärzte oder Journalisten zum Problem werden, so Rolf Gössner, der selbst in allen seinen beruflichen und ehrenamtlichen Tätigkeitsfeldern als Anwalt, Publizist und Bürgerrechtler von der Vorratsdatenspeicherung betroffen ist. Denn unter den Bedingungen der Vorratsdatenspeicherung sind Berufsgeheimnisse wie der Informantenschutz oder das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandanten kaum noch zu gewährleisten. Auch das Beratungsgeheimnis, die unkontrollierte Arbeit und prinzipiell ausforschungsfreie Sphäre von Nichtregierungsorganisationen wie der Internationalen Liga für Menschenrechte sind fährdet.

Im Eilverfahren konnten die Erstbeschwerdeführer bereits einen ersten Teilsieg erringen: Das Bundesverfassungsgericht hat mit mehreren einstweiligen Anordnungen seit dem 11. 03.2008 Auskünfte über die auf Vorrat gespeicherten Telekommunikationsdaten an staatliche Sicherheitsbehörden erheblich eingeschränkt. Das heißt: Die Vorratsdaten dürfen danach - anders als es das Gesetz erlaubt - nur noch zur Ermittlung und Aufklärung besonders schwerer Straftaten verwendet werden.

Die Internationale Liga für Menschenrechte erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass das Bundesverfassungsgericht in den vergangenen Jahren bereits eine ganze Reihe von so genannten Antiterror-Gesetzen und -Maßnahmen ganz oder teilweise für verfassungswidrig erklären musste. Das Gericht rügte dabei eindrücklich die besorgniserregende Tatsache, dass Regierungen und Parlamente in diesen Fällen unveräußerliche Grund- und Bürgerrechte, die Menschenwürde und den Kern privater Lebensgestaltung einer vermeintlichen Sicherheit geopfert haben. Dies zeige deutlich, so die Liga, dass das Verfassungsbewusstsein der politischen Klasse im Zuge des staatlichen Antiterrorkampfes erheblich gelitten habe.

Mündliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht über Verfassungsbeschwerden gegen Vorratsdatenspeicherung am Dienstag, 15. Dezember 2009, ab 10 Uhr

Pressekonferenz der Beschwerdeführer und des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung ebenfalls am 15.12.09, 8 Uhr. Ort: Großer Konferenzsaal des DGB, Karlsruhe, Ettlinger Str. 3a.

Bei dem Pressegespräch werden anwesend sein und Ihre Fragen beantworten:
die Erstbeschwerdeführer:
Prof. Dr. Christoph Gusy (Rechtswissenschaftler Uni Bielefeld)
RA Dr. Rolf Gössner (Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte),
Albrecht Ude (Journalist) vom Journalistenverein “Netzwerk Recherche”,
Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und
Heinz Raschdorf (Steuerberater).

Als Beschwerdeführerinnen ihrer Parteien:
Claudia Roth und Petra Pau.

Die Bevollmächtigten der Beschwerdeführer:
RA Meinhard Starostik, Burkhard Hirsch, Prof. Dr. Jens-Peter Schneider,
und als Sachverständiger Prof. Dr. Hans-Jörg Albrecht.

Unter http://verfassungsbeschwerde.vorratsdatenspeicherung.de finden Sie alle Originaldokumente (Schriftsätze der Beschwerdeführer, Schriftsätze der Bundesregierung, Stellungnahmen der Sachverständigen usw.).
Pressekonferenz und Live-Berichterstattung zur mündlichen Verhandlung im Internet: nähere Informationen dazu unter http://verfassungsbeschwerde.vorratsdatenspeicherung.de

UPDATE: Erweiterte Liveberichterstattung zur mündlichen Anhörung unter  http://www.netzpolitik.org/2009/ticker-muendliche-anhoerung-zur-vorratsdatenspeicherung/

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Afghanistan: Perspektiven zur Beendigung des deutschen Militäreinsatzes - Republ. Vesper Berlin, 25.11.2009

Mittwoch, 25. November, 2009
19:00

Mittwoch, 25. November 2009, 19.00 Uhr
Veranstaltungsort: Robert-Havemann-Saal im Haus der Demokratie und
Menschenrechte, Greifswalder Straße 4, 10405 Berlin, nahe Alex (Tram M4,
Bus 200 u. 240 “Am Friedrichshain”)

Anfang Dezember wird der deutsche Bundestag über den weiteren Einsatz der
Bundeswehr in Afghanistan entscheiden. Inzwischen mehren sich, auch aus
den Reihen des Militärs, die kritischen Stimmen über die seit 8 Jahren
andauernde Mission. Eine “Befriedung” des Landes mit militärischen
Mitteln scheint in weiter Ferne. Hinzu kommt, dass mehr und mehr zivile
Aufbauprojekte und Organisationen der Entwicklungshilfe die Vermengung
militärischen und zivilen Engagements kritisieren. Sie bemängeln nicht
nur die ungleiche Verteilung der finanziellen Mittel zwischen
militärischen und zivilen Kräften, sondern auch eine Gefährdung ziviler
Helfer durch die Nähe der Militärs.

Vor diesem Hintergrund wollen wir diskutieren:

  • Wie kann die Spirale der militärischen Eskalation in Afghanistanbeendet werden?
  • Mit welchen Schritten kann der Vorrang ziviler Entwicklungsziele wiederhergestellt werden?
  • Wie kann eine deutsche Exit-Strategie aussehen, die dieSicherheitsbedürfnisse afghanischer Bürgerinnen und Bürger, ziviler Aufbauprojekte und der westlichen Entwicklungshelfer berücksichtigt?
  • Wie kann diese Strategie international vernetzt werden?

Für Impulsreferate haben wir eingeladen:

  • Ute Finckh-Krämer (Bund für Soziale Verteidigung)
  • Martin Kutscha (Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin) moderiert von Werner Koep-Kerstin (Humanistische Union).

Die Vespern dienen dem freien und gleichberechtigten Austausch über
zeitpolitische Fragen und sollen in ungezwungener Atmosphäre zur
Diskussion unter den Beteiligten anregen. Zur Vesper gibt es Brot und
Käse, Wasser und Wein. Die Republikanischen Vespern finden normalerweise
an jedem letzten Donnerstag im Monat statt - nur diesmal ausnahmsweise
bereits am Mittwoch.

Veranstalter: Humanistische Union, Internationale Liga für
Menschenrechte, Redaktion Ossietzky, Republikanischer Anwältinnen- und
Anwälteverein & Stiftung Haus der Demokratie und Menschenrechte

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6. ONE-WORLD-FILMFESTIVAL für Menschenrechte und Medien Berlin 2009 vom 26.11.2009 bis 2.12.2009:

Donnerstag, 26. November, 2009
19:00

Einladung zur Eröffnung durch den Schirmherrn des Filmfestivals

Dr. ROLF GÖSSNER (INTERNATIONALE LIGA FÜR MENSCHENRECHTE)

am Donnerstag, 26.11.2009, 19 Uhr im KINO-ARSENAL (Saal 1)
Potsdamer Straße 2, 10785 Berlin, Tel. 030-26955100, www.arsenal-berlin.de
Das Kino ist barrierefrei zugänglich und rollstuhlgerecht.
Verkehrsverbindungen: U-Bahn/S-Bahn Potsdamer Platz (rollstuhlgerecht).
Buslinien: M41, M48, M85, 200

Eröffnungsfilm:
TERRORISTS: THE KIDS THEY SENTENCED
Terrorister — en film om dom dömda
Regie: Stefan Jarl, Lukas Moodysson; Schweden 2003
85 min Dokumentarfilm, Originalfassung mit englischen Untertiteln

Beschränkter Kartenverkauf; Vorbestellung unter 030 — 243130 41 erbeten.

Als es beim EU-Gipfel in Göteborg 2001 zu Ausschreitungen bei den von Globalisierungskritiker_innen organisierten Massenprotesten kommt, schlägt der schwedische Staat mit aller Macht zurück. Rund 460 Demonstrant_innen werden festgenommen, 14 davon zu langen Haftstrafe verurteilt. In den Augen der Regierung handelt es sich bei ihnen um “Terroristen”. Stefan Jarl und Lukas Moodysson zeichnen ein anderes Bild: In bewegenden Interviews erzählen einige der jungen Aktivist_innen von ihrer Motivation, sich an den Protesten zu beteiligen, von der Kritik an einer ungerechten Wirtschaftsordnung sowie ihren traumatischen Erfahrungen mit staatlicher Gewalt. (weiterlesen)

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Alle Lager endlich schließen! Demonstration gegen das Lager Möhlau in Sachsen-Anhalt

Samstag, 14. November, 2009
13:00


Samstag, 14. November 2009 ab 13.00 Uhr
Treffpunkt: Bahnhof Lutherstadt Wittenberg

Zwanzig Jahre nach der “Wende” Deutschlands feiert dieses Land sich selbst. Doch die behauptete Freiheit und Gleichheit gilt nicht für Flüchtlinge. Sie werden ausgegrenzt, in Lager und miserable Wohnheime eingewiesen, von der Polizei kontrolliert.

Regierung und Medien jubeln: Die Mauer ist weg! Flüchtlinge sagen: Für uns wurden unsichtbare Mauern errichtet - wir müssen in Heimen und Lagern ausharren, in isolierter Lage an Stadträndern und in menschenleeren Gebieten, abgeschottet von der Gesellschaft.

In allen Bundesländern schrecken Regierung, Kommunen und Behörden nicht davor zurück, Flüchtlinge in entlegene marode Kasernen, Container- oder Barackenlager einzuweisen. Deren schlechter Zustand und die isolierte Lage müsste eine Unterbringung von Menschen eigentlich verbieten. Diese miserablen “Gemeinschaftsunterkünfte” für Flüchtlinge gibt es in ganz Deutschland in hoher Zahl, z. B. das Lager Motardstraße in Berlin, Alt-Hütten-Dorf in Barnim/Brandenburg, Bahnsdorf in Brandenburg, Katzhütte in Thüringen, und die Kaserne von Möhlau in Sachsen-Anhalt.

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